Wenn zum Beispiel diejenige Angehörige, die normalerweise den Angehörigen pflegt, selbst krank ist oder Urlaub macht, dann bezahlt die Kasse für maximal vier Wochen im Jahr eine Ersatzpflege. Für Ungelernte oder Profis sind das in jeder Pflegestufe 1510 Eurro und ab 2012 dann 1550 Euro. Spring für die Pflege allerdings ein Verwandte bis zum zweiten Grad ein, so erhält dieser lediglich das Pflegegeld.